Was gibt's Neues?

Zum Jahreswechsel 2025/2026 stellen wir Ihnen hier Änderungen, die sich nach Redaktionsschluss ergeben, in einer Übersicht zur Verfügung, um Sie während der Seminarphase zu begleiten. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand. Die Aktualisierung dieses eMagazins endet am 31. März 2026.

Für unterjährige Änderungen insbesondere im Sozialversicherungsrecht möchten wir Sie auf unsere neue Reihe
SV-Update: Was gibt`s Neues in Sachen Sozialversicherung? aufmerksam machen.
Damit bieten wir Ihnen quartalsweise kurze und kompakte Informationen, die Ihre tägliche Personalarbeit beeinflussen können.

Hier finden Sie die bisher geplanten Termine, die Aufzeichnungen und FAQ.

Wenn Sie sich für Lohnsteuerrecht interessieren finden Sie unter Lohn­steuer-Update: Was gibt's Neues im Lohn­steu­er­recht? Kurz-Webinare zu diesem Thema.

Bundeswirtschaftsministerium legt nationale Tourismusstategie vor

Lange angekündigt, soll sich nun endlich etwas tun in puncto Reform des Arbeitszeitrechts. Bereits im Koalitionsvertrag 2025 hatten die Regierungsparteien Änderungen in Aussicht gestellt. Nunmehr hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter der Federführung der Ministerin Katherina Reiche eine sogenannte Tourismusstrategie vorgelegt, die am 28. Januar 2026 vom Kabinett beschlossen wurde. Der Name rührt von der Branche, die am meisten von einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes profitieren würde. Damit soll der wirtschaftspolitische Rahmen für entsprechende Gesetzesentwürfe geschaffen werden. Noch ausstehende Gesetzesvorhaben sollen dazu beitragen, den Fachkräftmangel einzudämmen und auch Verbesserungen von Verkehrsanbindungen zu ermöglichen.

Das komplette Dokument finden Sie hier.

Zum Thema

Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Da dieses Gesetz erst in wesentlichen Teilen am 1. Juli 2026 bzw. am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, haben wir in diesem Jahr auf eine umfangreiche Darstellung im Rahmen der Jahreswechselveranstaltungen verzichtet.

Im Wesentlichen werden die Mindest-/Höchstförderbeträge erhöht und, um die Attraktivität von Betriebsrenten auch für Beschäftigte mit geringerem Einkommen zu erhöhen, wird die Einkommensgrenze für eine BAV-Förderung dynamisiert. Ab 2027 liegt sie bei 3 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.

Link zum Gesetz

Geringfügigkeits-Richtlinien wurden aktualisiert

Die Anpassung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen in der Landwirtschaft (ab 1. Januar 2026) und eine Rückkehrmöglichkeit für RV-befreite geringfügig Beschäftigte, die ab 1. Juli 2026 gilt, haben eine Überarbeitung der Geringfügigkeits-Richtlinien erforderlich gemacht.

Sie finden sie auf den Seiten der Minijobzentrale (Geringfügigkeits-Richtlinien).

Zum Thema

SV-Meldeportal zum Jahreswechsel aktualisiert

Neue gesetzliche Vorgaben und Verfahrensänderungen haben am 2. Januar 2026 zu verschiedenen Funktionsanpassungen und Erweiterungen geführt.

Link zum Portal

Zum Thema

BEEP tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft

Am 29. Dezember 2025 wurde das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) noch kurz vor dem Jahreswechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann damit zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Link zum Gesetz

Zum Thema

SGB VI-Anpassungsgesetz passiert Bundesrat

Am 19. Dezember 2025 hat das Gesetz noch in seiner letzten Sitzung den Bundesrat passiert. Es wurde am 23. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Link zum Gesetz

Zum Thema

Steueränderungsgesetz 2025 in Kraft

Zum 1. Januar wird durch das Steueränderungsgesetz die Pendlerpauschale angehoben. 38 Cent pro Kilometer gelten ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Darüber hinaus wurde die Befristung der Mobilitätsprämie aufgehoben. Steuerpflichtige mit geringem Einkommen können diese über 2026 hinaus weiter in Anspruch nehmen. 

Zum Thema

Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege passiert Bundestag

Nachdem das Gesetz Ende November noch an den Vermittlungsausschuss verwiesen worden ist, hat es nun in der letzten Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember die letzte Hürde genommen.

Damit sind unter anderem die Verlängerung des Kinderkrankengeldes (15/30 Tage) bis Ende 2026 und ich die Änderungen beim Nachweis der Elterneigenschaft sowie der Kinder unter 25 Jahre nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Zum Thema

Zusatzbeitrag und Umlagesätze der TK für 2026

Die TK hat in ihrer Verwaltungsratssitzung am 19. Dezember 2025 ihren Zusatzbeitragssatz für 2026 festgelegt.

Er liegt bei 2,69 %.

Darüber hinaus wurden die Umlagesätze im U1-Erstattungsverfahren angepasst.

Sie liegen 2026 bei:

Standarttarif     2,10 % bei 70 %
erhöht 3,20 % bei 80 %
ermäßigt 1,30 % bei 50 %

 

Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Nach dem Kabinettsbeschluss am 17. Dezember 2025 wurde die Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld am 19. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Bezugsdauer kann bis zu 24 Monate betragen. Die Verordnung gilt damit bis längstens 31. Dezember 2026.

Bundesrat tagt zum letzten Mal in 2025

Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung am 19. Dezember 2025 eine lange Tagesordnung abzuarbeiten gehabt. 

Unter anderem wurden auch die das eMagazin betreffenden Änderungsgesetze verabschiedet.

Aktivrentengesetz

Rentenpaket 2025

Steueränderungsgesetz 2025

Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

Sie bedürfen nun allesamt nur noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und können überwiegend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten (Ausnahme: späteres Inkraftreten ist vorgesehen).

Bundestag billigt Vorschlag des Vermittlungsausschusses

Am 19. Dezember 2025 hat der Bundestag dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege zugestimmt. Jetzt muss nur noch ebenfalls am heutigen Tag der Bundesrat den Kompromiss billigen, dann kann es nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt noch pünktlich zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz und Faktor F fix

Am 18. Dezember 2025 wurden der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz in Höhe von 42,3 Prozent und der Faktor F in Höhe von 0,6619 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Damit sind auch diese Werte endgültig. Es wird zu Januar 2026 keine Änderungen bei den Beitragssätzen mehr geben.

Zum Thema

Letzte Bundeskabinettssitzung am 17. Dezember 2025

In seiner letzten Sitzung in diesem Jahr hat das Bundeskabinett noch die Eckpunkte der Frühstart-Rente beschlossen. Außerdem hat es dem Beschluss zur Einsetzung der Rentenkommission (jetzt auch Alterssicherungskommission genannt) zugestimmt. Die Kommission soll bis Mitte 2026 ihre Reformvorschläge zur Alterssicherung vorlegen.

Darüber hinaus hat das Bundeskabinett die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Damit wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate (max. bis 31. Dezember 2026) verlängert. Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch unsere Fachseminare.

Vorstellung der vorläufigen Ergebnisse des "Zukunftspakt Pflege"

Die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat anlässlich der gemeinsamen Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zukunftpakt Pflege" vorläufige Ergebnisse und Fachliche Eckpunkte vorgelegt. Die Dokumente werden auf den Seiten des BMG zum Download zur Verfügung gestellt. Dort finden Sie auch eine kurze Zusammenfassung und Hinweise darauf, wie es weiter gehen soll.

Zur Seite des BMG

Zum Thema

Vermittlungsausschuss tagt am 17. Dezember 2025

Der Bundesrat hat am 21. November 2025 zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege den Vermittlungsausschuss angerufen. Jetzt wurde vom Bundesrat veröffentlicht, dass dieser am 17. Dezember zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentritt.

Hintergrund war, dass der Gesundheitsausschuss noch ein sogenanntes "Sparpaket für stabilde Krankenkassenbeiträge" angehängt hatte.

Ob ein Kompromissvorschlag bis zur letzten Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2025 vorliegen wird, bleibt abzuwarten.

Siehe hierzu

 

Rentenpaket und Aktivrentengesetz vom Bundestag verabschiedet

Nach langem Gerangel in den vergangenen Wochen hat der Bundestag heute in 2./3. Lesung dem sog. Rentenpaket 2025 (Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten, vgl. hier) sowie dem Aktivrentengesetz (mit einer kleinen Änderung) zugestimmt.

Auf Bundesratsinitiative hat es die genannte Änderung am Gesetzentwurf des Aktivrentengesetzes gegeben.  Danach sollen Rentner erst ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt, 2.000,00 EUR pro Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen (vgl. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses , BT-Drs. 21/3098 vom 3. Dezember 2025).

Vgl. hier

Steueränderungsgesetz 2025 im Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 das Steueränderungsgesetz 2025 in 2./3. Lesung verabschiedet. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig im Bundesrat (voraussichtlich am 19. Dezember 2025) . Damit will die Bundesregierung u. a. Verbesserungen bei der Entfernungspauschale vornehmen und die Mobilitätsprämie entfristen, die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sollen angehoben sowie der Mehrwertsteuersatz in Restaurants auf 7 Prozent abgesenkt werden.

Siehe auch hier.

Neues BMF-Schreiben zur rückwirkenden Korrektur der Beiträge in der PV im Lohnsteuerabzugsverfahren (2023-2025)

Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem Schreiben vom 28. November 2025 klargestellt, dass in den Fällen, in denen der Arbeitgeber aufgrund seines Initialabrufs über das DaBPV (vgl. dazu Datenaustausch Pflege) erfährt, dass er bislang eine unzutreffende Anzahl Kinder berücksichtigt hat, vom Sozialversicherungsträger zu einer rückwirkenden Korrektur des PV-Beitrags nach dem PUEG ab 2023 verpflichtet wird.

Im Lohnsteuerabzugsverfahren sind in diesen Fällen keine Änderungen vorzunehmen. Den Arbeitgeber trifft auch keine Anzeigepflicht (i.S.d. § 41c Abs. 4 EStG).

Aufgrund der Korrektur durchgeführte Verrechnungen bzw. Erstattungen sind in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 26 von den einzutragenden Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung abzuziehen.

Das BMF-Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil 1 veröffentlicht.

Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Am 26.11.2025 wurde die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Eine Übersicht über alle Werte 2026 finden Sie unter firmenkunden.tk.de

Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens (13. November 2025 in 2./3. Lesung) hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung gebilligt. 

Dabei wurden zur Klarstellung die plattformbasierten Lieferdienste im Branchenkatalog des § 2a Abs. 1 Nr. 4 SchwarzArbG sowie in die Sofortmeldepflicht gem. § 28a Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IV einbezogen.

Diese Lieferdienste werden zukünftig also vom Wirtschaftsbereich des "Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerben" mit erfasst.

Bereits zuvor war das Friseur- und Kosmetikgewerbe ergänzt sowie im Gegenzug die Forstwirtschaft gestrichen worden.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026

Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Bundesanzeiger den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2026 veröffentlicht. Damit steht fest: der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz nach § 242a Absatz 1 SGB V für das Jahr 2026 beträgt 2,9 Prozent.

Quelle: BAnz AT 10.11.2025 B7

Jahreswechselportal ist online

Seit dem 1. November 2025 ist unser Jahreswechselportal wieder online. Hier finden Sie auch alle Rechenwerte und Hinweise auf weitere Änderungen, die für Ihr Personalbüro wichtig sind.

Jahreswechselportal

Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung von Bundeskabinett beschlossen

Am 29.10.2025 hat das Bundeskabinett die Fünfte Mindestlohnverordnung beschlossen.

Am 9.9.2025 wurde die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 15.9.2025). Zusatzlich wurde sie - was gar nicht erforderlich gewesen wäre - auch im Bundesgesetzblatt I, Nr. 268 am 7.11.2025 veröffentlicht.

Damit ist der Anstieg des Mindestlohns für 2026 auf 13,90 Euro je Zeitstunde und für 2027 auf 14,60 Euro je Zeitstunde sicher.

 

Der GKV-Schätzerkreis hat getagt

Am 15. Oktober 2025 hat der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung getagt.

Hintergrund Der Schätzerkreis nach § 220 SGB V hat die Aufgabe, auf der Basis der amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung die Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung des laufenden Jahres zu bewerten und auf dieser Grundlage eine Prognose über die weitere Entwicklung im jeweiligen Folgejahr zu treffen.

Die Schätzung für das Folgejahr dient als Grundlage für die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a SGB V durch das Bundesministerium für Gesundheit. 

Letzte Bearbeitung: 29.1.2026