Geplante Reform zu Elternzeit und Elterngeld
Die Bundesregierung plant Änderungen bei Elternzeit und Elterngeld. Vorab: die Neuregelungen sollen voraussichtlich erst für Kinder gelten, die ab November 2027 geboren werden.
Bezugsdauer
Das bisherige klassische Partnermodell mit maximal 14 Monaten soll auf 12 Monate verkürzt werden.
Aufteilung auf die Eltern
Die Elternzeit soll in ein 3-6-3-Modell geändert werden. Jeweils 3 Monate sind pro Elternteil reserviert, die restlichen 6 Monate können die Eltern frei untereinander aufteilen. Nimmt ein Elternteil keine Elternzeit, verfallen die reservierten Monate und die Gesamtdauer sinkt auf 9 Monate. Alleinerziehende haben Anspruch auf 12 Monate.
Elterngeldhöhe
Der monatliche Mindestbetrag soll von bisher 300 Euro auf 330 Euro steigen. Der Höchstbetrag erhöht sich nach der bisherigen Planung von 1.800 Euro auf 1.900 Euro. Die Grenze von 65 Prozent des Nettoeinkommens als Ersatz bleibt bestehen.
Änderung beim Mutterschutz
Unverändert bleiben die klassischen Schutzfristen vor und nach der Geburt. Die Dauer von Beschäftigungsverboten nach der Entbindung werden allerdings auf maximal zwölf Monate begrenzt.
Exkurs
Kommissionsempfehlungen zur Sozialstaatsreform vom 27. Januar 2026, Bundessozialportal für einheitlichen und zentralen digitalen Zugang zu allen Sozialleistungen
Die Kommission sieht in der Digitalisierung der Verwaltung einen wesentlichen Hebel zur Staatsmodernisierung, zur Beschleunigung von Antrags- und Bewilligungsverfahren und zum Rückbau von Bürokratie. Nach der Empfehlung soll es eine plattformbasierte Modernisierung der Sozialverwaltung geben, bei der alle digitalen Prozesse der Sozialverwaltung abgebildet werden. Als zentraler digitaler Zugang zu den Sozialleistungen soll ein einheitliches Sozialportal eingeführt werden. So soll das sogenannte Once-Only-Prinzip Realität werden, durch das Bürger ihre Antragsdaten den Behörden nur einmal zur Verfügung stellen müssen. Die Verbreitung erfolgt dann intern über einen Datenaustausch zwischen den Behörden, insbesondere für die Nutzung der Einkommensdaten. Dabei soll auch der Anwendungsbereich der steuerlichen Identifikationsnummer ausgeweitet werden.
[Bearbeitungsstand: 14.10.2026]