Weiterbildungsmaßnahmen sind wichtig, damit Mitarbeiter sich für neue Herausforderungen in der Arbeitswelt qualifizieren können. In Zeiten des Fachkräftemangels haben die Themen Fort- und Weiterbildung noch einmal an Bedeutung gewonnen.
Die Bundesregierung hat nun mit dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ (kurz: Weiterbildungsgesetz) Neuregelungen auf den Weg gebracht, um die Weiterbildung in Betrieben und Unternehmen zu fördern. Eine vollständig bezahlte Bildungszeit nach österreichischem Vorbild wurde allerdings nicht eingeführt. Das Weiterbildungsgesetz enthält folgende Eckpunkte:
Das Gesetz enthält ausdrücklich keinen Rechtsanspruch junger Menschen auf eine Ausbildungsstelle, wie auch Unternehmen nicht dazu verpflichtet werden, Auszubildende zu beschäftigen. Somit ist das Schlagwort „Ausbildungsgarantie“ etwas missverständlich und nicht wörtlich zu nehmen.
Das Weiterbildungsgesetz schafft vielmehr Voraussetzungen für eine breitere Förderung bei der Unterstützung und vor allem bei der Motivation junger Menschen zu einer beruflichen Ausbildung.
Die Förderung erfolgt vor allem durch
Förderungswürdig sind junge Menschen, die
Durch Bewilligung eines Fahrtkostenzuschusses gemäß § 73a SGB III soll jungen Menschen die Entscheidung erleichtert werden, eine weiter entfernt liegende Ausbildungsstelle anzutreten, die „nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann.“ Dazu werden im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten pro Monat gezahlt.
Mit Einführung des sogenannten Qualifizierungsgeldes gemäß § 82a SGB III wird der Katalog bestehender Förderungsmöglichkeiten zur Weiterbildung der Beschäftigten ergänzt. Betriebe und Beschäftigte sollen vor Arbeitsplatzverlusten aufgrund des Strukturwandels geschützt werden, indem durch passende Weiterbildungen ihre Weiterbeschäftigung gesichert wird.
Das Prinzip dieser Förderungsmaßnahme basiert darauf, dass der Arbeitgeber zwar die Weiterbildungskosten trägt, dafür aber nicht das Arbeitsentgelt der Mitarbeiter für die Dauer der Weiterbildung übernehmen muss.
Im Einzelnen gilt:
Für Arbeitgeber ist zu beachten:
Ausnahme
Nur in Kleinstbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten reicht eine einfache schriftliche Erklärung des Arbeitgebers aus.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes kann damit für nicht tarifgebundene Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten ohne Betriebsrat kein Qualifizierungsgeld bewilligt werden.
Vereinfachung von Weiterbildungsförderung
Das Weiterbildungsgesetz enthält zahlreiche Regelungen zur Vereinfachung der betrieblichen Weiterbildung. Im Einzelnen sollen
Förderungsfähige Maßnahmen
Üblicherweise sind folgende Maßnahmen förderungswürdig:
Die dargestellte Reform der betrieblichen Weiterbildungsförderung sowie der Anspruch auf Qualifizierungsgeld treten zum 1. April 2024 in Kraft. Unternehmen und Betriebe haben also ausreichend Zeit, sich darauf vorzubereiten und sich bei der Bundesagentur für Arbeit über die Erstattungsmöglichkeiten beraten zu lassen.
Die Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit der Kosten trifft letztlich die zuständige Agentur für Arbeit.
[Bearbeitungsstand: 17.10.2023]