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BAföG

Bereits zum Wintersemester 2022/23 wurde der BAföG-Bedarfssatz auf 812,00 Euro erhöht (vergleiche § 13 Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2 Nr. 2 BAföG).

Die Änderung zieht geänderte Pflichtbeiträge seit dem 1. Oktober 2022 nach sich. Diese betragen ab Beginn des Wintersemesters in der Krankenversicherung 82,99 Euro + 9,74 Euro (individueller Zusatzbeitrag bei der TK), in der Pflegeversicherung 24,77 Euro bis zum vollendeten 23. Lebensjahr oder wenn eine Elterneigenschaft nachgewiesen wurde, sonst 27,61 Euro.

Die Beitragszuschüsse nach § 13a BAföG erhöhen sich auf 94,00 Euro in der Krankenversicherung und 28,00 Euro in der Pflegeversicherung.