Zum Jahreswechsel 2022/2023 stellen wir Ihnen hier Änderungen, die sich nach Redaktionsschluss ergeben, in einer Übersicht zur Verfügung, um Sie während der Seminarphase zu begleiten. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand.
Die itsg hat auf die anhaltenden Probleme zum Thema eAU reagiert und einen Erklärfilm in ihrem YouTube-Kanal veröffentlicht.
Sie können sich diesen anschauen unter: Abruf der eAU mit sv.net
Oder gehen Sie direkt zu unserem Themenbereich Elektronische AU-Bescheinigung
Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts vom 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die Aufhebung der sogenannten Corona-Arbeitsschutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr zum 2. Februar 2023.
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie wurde am 23. Dezember 2022 verkündet und ist am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten. Eine Rückwirkung ist nicht vorgesehen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für das Jahr 2023 den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz (40,45 %) sowie die Faktoren F (0,6922) und FÜ (Übergangsregelung, 0,7417) bekanntgemacht, die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist am 20. Dezember 2022 erfolgt. Am selben Tag haben die SV-Spitzenorganisationen ihr an die neue Rechtslage angepasstes gemeinsames Rundschreiben zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich herausgegeben, es löst für die Zeit ab dem 1. Januar 2023 das gemeinsame Rundschreiben vom 16. August 2022 ab.
Hamburg, 16. Dezember 2022: Der Zusatzbeitragssatz der Techniker Krankenkasse (TK) bleibt stabil bei 1,2 Prozent. Das ist das Ergebnis der Verabschiedung des Haushalts für 2023 durch den ehrenamtlichen TK-Verwaltungsrat. Damit wird der TK-Zusatzbeitrag noch deutlicher als bisher unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegen, der 2023 von 1,3 auf 1,6 Prozent steigt.
Am 16. Dezember 2022 fand die letzte Plenarsitzung des Bundesrates statt. Alle Gesetzesvorhaben für deren Umsetzung der Bundesrat einbezogen werden musste wurden verabschiedet und werden in den letzten Tagen des Jahres noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Darunter sind u.a.:
Im Einzelnen finden Sie die entsprechenden Drucksachen hier.
Das Inflationsausgleichsgesetz ist am 13. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt am 1. Januar 2023 in Kraft, in Teilen aber auch rückwirkend für 2022 (Kinderfreibetrag) bzw. erst ab dem 1. Januar 2024.
Kurzfristig erreichte uns eine Information aus dem Bundesarbeitsministerium, das vorgesehen ist, am 14.12.2022 per Verordnung im Bundeskabinett die Verlängerung der erleichterten Zugangsregelungen für das Kurzarbeitergeld und die Regelungen für die Leiharbeitenden zu beschließen. Ob und wann die entsprechende Verordnung in Kraft tritt (noch rechtzeitig vor Jahresende oder rückwirkend in 2023) ist noch offen. Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.
Darüber hinaus enthält das 8. SGB IV-Änderungsgesetz auch eine Änderung des § 421c SGB III. Danach regelt die Neufassung eine Erleichterung für die Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Abschlussprüfungen von in der Zeit von März 2020 bis Juni 2022 bezogenem KUG (Einführung einer Bagatellgrenze!). Die Änderung soll dazu führen, dass der Abschluss dieser Fälle sich nicht bis Mitte 2024 hinauszögert. (2.12.2022)
Das Bundesarbeitsministerium hat mit Datum vom 7. Dezember 2022 FAQ´s zum Thema Arbeitszeiterfassung auf seiner Website veröffentlicht.
Dort wird unter anderem auf den BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) und die Anfang Dezember veröffentlichte Begründung dieser Entscheidung Bezug genommen.
Der Gesetzgeber prüft nun die Konsequenzen aus dem Beschluss und wird voraussichtlich im ersten Quartal 2023 eine Gesetzesinitiative zur Ausgestaltung des Arbeitszeitgesetzes machen.
Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Homepage die bereits von vielen Arbeitgebern erwarteten FAQs zur Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht.
Daraus ergibt sich zum Beispiel hinsichtlich der Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie, dass sie den geltenden Regelungen der ZPO über die Pfändbarkeit von Forderungen (insbesondere Arbeitseinkommen) unterliegt.
Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung wurde am 6. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Werte treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Der folgende Link führt Sie zu unserem Firmenkundenportal, wo wir Ihnen die Werte im Einzelnen vorstellen. Gegenüber den vorläufigen Werten gab es keine Änderungen mehr SV-Rechengrößen 2023
Am 2.12.2022 wurde das Jahressteuergesetz 2022 im Bundestag mit einigen wichtigen Ergänzungen und Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Regierung verabschiedet. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig und muss deshalb noch den Bundesrat passieren. Die nächste und vorerst letzte Plenarsitzung des Bundesrates ist am 16.12.2022.
Für unsere Medien wirken sich die Änderungen auf die Homeoffice-Pauschale und die Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers aus.
In der Nacht zum 2. Dezember 2022 wurde durch den Bundestag das 8. SGB IV-Änderungsgesetz mit einigen Änderungen gebilligt.
Betroffen sind im Rahmen der Jahreswechselmedien:
Das Gesetz ist zustimmungspflichtig durch den Bundesrat (Plenarsitzung 16.12.2022).
Die Umlagesätze der Minijob-Zentrale ändern sich ab 1. Januar 2023:
U1 = 1,10 Prozent
U2 = 0,24 Prozent
Das „Gesetz zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates“ zur Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie ist am 1. Dezember 2022 in 2./3. Lesung vom Bundestag verabschiedet worden. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Der Vaterschaftsurlaub soll erst im Laufe des Jahres 2024 folgen.
Aus dem Bundesfamilienministerium wird gemeldet, dass der in der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie geforderte zweiwöchige bezahlte Vaterschaftsurlaub nach der Geburt eines Kindes voraussichtlich 2024 durch eine Ergänzung im Mutterschutzgesetz (MuSchG) umgesetzt werden soll.
Am 25. November 2022 hat der Bundesrat dem Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt (BR-Drs. 576/22 Beschluss). Sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird informieren wir Sie an dieser Stelle erneut.
Die Erweiterung des Übergangsbereichs auf bis zu 2.000 Euro, auf die wir bereits im Kapitel Reform Mini- und Midijobs hingewiesen haben, ist nunmehr beschlossen und verkündet. Sie tritt zum 1.1.2023 in Kraft.
Sobald der Gesamtsozialversicherungsbeitrag für 2023 endgültig feststeht und die Faktoren F und FÜ für das Jahr 2023 rechtssicher berechenbar sind, werden die Unterlagen und die Informationen an dieser Stelle aktualisiert.
Im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes ("Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen"; BT-Drucksache: 20/3496) sollen nach Angaben des Bundestages bereits geplante Anpassungen noch höher ausfallen.
Der Grundfreibetrag 2023 wird statt wie geplant auf 10.632 Euro 2023 auf 10.908,00 Euro erhöht (2024 statt auf 10.932 Euro auf 11.604 Euro).
Das Kindergeld wird bereits 2023 auf 250 Euro pro Kind erhöht.
Der Kinderfreibetrag wird - pro Elternteil und ohne Erziehungspauschale - auf 3.012 Euro erhöht.
Die Ausfüllhilfe sv.net für die elektronische Datenübermittlung wird schon seit vielen Jahren von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Ab Sommer 2023 wird diese Ausfüllhilfe abgelöst durch das neue SV-Meldeportal. Wenn Sie sich bereits jetzt informieren wollen, finden Sie weitergehende Informationen unter www.sv-meldeportal.de
Es gibt Neuigkeiten zum Thema sv.net. Bitte beachten Sie hierzu den folgenden Infotext.